Leistungen

Vorsorgeberatung

Die Vorsorge für Vermögen und für persönliche Themen ist für den Fall einer schweren Krankheit dringend notwendig. Was passiert, wenn Sie sich nicht mehr äußern können?

Patientenverfügung und Patiententestament

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen Sie erhalten möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können? Hier hilft eine Patientenverfügung weiter.

Frau Rechtsanwältin Weiser informiert über die rechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung.

Vorsorgevollmachten / Generalvollmachten und Auftragsgestaltung

Wer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst regeln zu können, sollte vorgesorgt haben. Hier hilft eine Vorsorgevollmacht weiter, die mit einem konkreten Auftrag für den Bevollmächtigten. Ihre Wünsche können umgesetzt werden. Allen Beteiligten werden die anstehenden Entscheidungen erleichtert.

Frau Rechtsanwältin Weiser berät Sie gern und ist Ihnen auf Wunsch bei der Gestaltung behilflich.

Betreuungsvollmachten

Hier bieten Sich Möglichkeiten für alle die Menschen, die gern vorsorgen wollen, aber nicht alles aus der Hand geben möchten.

Rechtsanwältin Weiser berät gern über die Vor- und Nachteile reiner Betreuungsvollmachten und die Integration von Betreuungsvollmachten in andere Vorsorgevollmachten.

Sorgerechts-Testamente

Sie haben minderjährige Kinder und sich noch nie Gedanken darüber gemacht, was mit diesen passiert, wenn Sie wegfallen?

Hier kann entsprechend Vorsorge getroffen werden. Frau Rechtsanwältin Weiser berät gern über die entsprechenden Möglichkeiten.