Leistungen

Strafrecht & Jugendstrafrecht

Sie müssen sich für „Jugendsünden“ verantworten und dies bringt Ihre aktuelle Lebensplanung mit Arbeitsstelle und Familiengründung in Gefahr?

Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts stehen oft große Gestaltungsspielräume zur Verfügung, die je nach den persönlichen Gegebenheiten der Jugendlichen ausfallen. Hier gilt es, den Tatvorwurf und die Lebenssituation des Betroffenen genau zu würdigen.

Strafrecht

Ihnen wird  z.B. Fahrerflucht, Insolvenzverschleppung, Diebstahl oder Körperverletzung vorgeworfen?

Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden und können diese nicht bezahlen? Hier gibt es Möglichkeiten diesen Strafausspruch nachträglich in seiner Wirkung zu verändern und Gutes damit zu tun.

Ihr Kind hat „Mist“ gebaut und oder es wird Ihnen oder Ihrem Kind eine Straftat vorgeworfen?

Opfervertretung

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und möchten mit für die Verurteilung des Täters sorgen? 
Sie möchten den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen oder Schmerzensgeld erhalten?

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Frau Anwälting Weiser erklärt die Unterschiede von Zivilverfahren und Adhäsionsverfahren und vertritt hier gern Ihre Interessen.

In allen diesen Situationen steht Frau Rechtsanwältin Weiser gern für die Verteidigung und Vertretung zur Verfügung. Sie erhalten gute und kompetente Beratung und sicheren Umgang bei Strafvorwürfen im Strafverfahren. Im Rahmen der Opfervertretung kann auch entstandener Schaden ersetzt bzw. verlangt werden.