Leistungen

Erbrecht

Sie wollen alles regeln, damit später kein Streit entsteht, damit das Haus in der Familie bleibt, damit das benachteiligte Kind gut versorgt ist? Nach dem Todesfall ist der Streit oft schon da und dann ist es gut, wenn Sie verlässliche Unterstützung haben. Bei Rechtsanwältin Weiser erhalten Sie diese, mit Herz und Verstand.

Gestaltung des Nachlasses

  • Sie wollen keinen Streit und besser alles frühzeitig regeln?
  • Sie wollen den Eheparner, minderjährige Kinder oder behinderte Kinder gut versorgt wissen?
  • Sie haben keine Familie und wollen mit Ihrem Nachlass Gutes tun?

Hier stehen verschiedene Regelungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von privatschriftlichen Einzeltestamenten über Ehegattentestamente bis zu Erbverträgen, Stiftungen oder lebzeitigen Vermögensübertragungen.

Entwürfe für Testamente / Nachlassregelungen

Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge nicht möchten, können Sie gestalten. Dies sollte bei allen Änderungen der Familienverhältnisse (Hochzeit, Geburt von Kindern, Scheidung etc.) und z.B. bei Vermögensveränderungen immer geprüft werden. Dann können die Regelungen angepaßt werden. Gern ist Ihnen Frau Rechtsanwältin Weiser behilflich, z.B. ein Testament aufzusetzen.

Als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu erstellen, welches ggf. Bindungswirkungen entfaltet. Von Frau Rechtsanwältin Weiser erhalten Sie auf Wunsch einen Entwurf für Ihr Testament.
 
Rechtsanwältin Weiser berät Sie gern zu den Möglichkeiten und der Form der Gestaltung. Sie überlegt mit Ihnen, ob eine Enterbung wirklich sinnvoll ist und ob Pflichtteilsansprüche bestehen. Sie erklärt z.B. die Unterschiede von Erbe und Vermächtnis. Sie erläutert die Auswirkungen lebzeitiger Übertragung von Immobilien mit Wohnrechten. Sie klärt die Möglichkeiten der Berücksichtigung von lebzeitiger Unterstützung und Pflege im Testament u.v.m.
 
Sie gibt klare Empfehlungen ab, was in Ihrem Fall der beste Weg ist, Ihre letzten Wünsche zu erreichen und wie Sie ein Testament am besten aufbewahren.

Umsetzung des letzten Willens

Häufig besteht die Notwendigkeit oder der Wunsch, für die konkrete Umsetzung des letzten Wunsches / Willens noch selbst zu sorgen. Hierfür stellt das Gesetz die Testamentsvollstreckung zur Verfügung. Frau Rechtsanwältin Weiser informiert gern zu den Chancen und Nachteilen, die dieser Weg für Sie persönlich und für Ihre Nachkommen mit sich bringt.

Rechtsanwältin Weiser ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin und übernimmt auf Wunsch die Aufgabe, Ihre Wünsche nach Ihrem Tode umzusetzen. Hierdurch kann oft Streit zwischen den Erben vermieden werden. Auch bei minderjährigen oder behinderten Erben bieten sich hier viele Möglichkeiten, deren gute Versorgung zu regeln.

Umgang mit dem Erbe

  • Die Eltern / Großeltern sind gestorben und Sie wissen nicht, was nun alles gemacht werden muss? Wo müssen Sie sich hinwenden oder wer kommt auf Sie zu? 
  • Sie sind Erbe geworden und haben z.B. ein Häuschen geerbt: Was müssen Sie jetzt alles veranlassen?
  • Die Tante ist gestorben und Sie wissen nicht, was Sie jetzt mit deren Testament machen müssen?
  • Sie haben geerbt, das Vermögen liegt auf der Bank und sie kommen nicht ran – was ist zu tun?

Hier hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Weiser mit Rat und Tat weiter. Sie begleitet Sie durch die gesamte Abwicklung des Nachlasses.

Streitigkeiten (auch) vor Gericht

Nach dem Todesfall in der Familie folgt oft der Streit. Geschwister können nicht mehr ruhig miteinander sprechen, der Kontakt zu Tanten und Onkels droht zu zerbrechen. Anwaltlich Unterstützung ist hier sinnvoll, auch wenn es noch kein Gerichtsverfahren gibt, damit die Weichen richtig gestellt werden können. Oft ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn ohne Gericht eine Lösung der Streitigkeiten gefunden werden kann. Hier steht Frau Rechtsanwältin Weiser gern zur Verfügung. 
 
In gerichtlichen Streitigkeiten um den Erbschein, die Höhe des gesetzlichen Erbteils bei Berücksichtigung von erbrachten Pflegeleistungen, den Pflichtteil oder Ansprüche aus Vermächtnissen etc. ist Rechtsanwältin Weiser gern an Ihrer Seite.

Pflichtteil

Immer wieder kommt es vor, dass jemand enterbt wird: z.B. nur eines von zwei Kindern wird als Erbe eingesetzt. Oft steht dem Enterbten ein Pflichtteilsanspruch zu, den es dann umzusetzen gilt. Hier geht es oft um die Höhe der Ansprüche und deren Durchsetzung, um die Bewertung von Hilfen zu Lebzeiten und um die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.

Ansprüche aus Testamenten (z.B. Vermächtnisse)

Ihr Onkel hat Ihnen z.B. die Immobilien vermacht und alles andere seinen Kindern vererbt? Nun brauchen Sie Hilfe dabei, Ihre Ansprüche umzusetzen, damit Sie die Ihnen vermachten Gegenstände auch bekommen.
 
Frau Rechtsanwältin Weiser unterstützt Sie gern in der Auseinandersetzung um diese Ansprüche.