Fallbeispiele

Was mache ich mit Omas Testament?

Schlimm, dass Oma gegangen ist – aber sie hat uns ein Testament hinterlassen. Da steht drin, wen sie alles bedenken möchte, wer was bekommen soll.
Was passiert jetzt? Wer kommt nun auf uns zu? Müssen wir uns vor dem Finanzamt für Erbschaftsteuer fürchten? Kann ich das Original des Testaments behalten?
Zunächst einmal muss der klare Blick bewahrt werden. Ein Testament ist ein wichtiges Dokument und es gibt Vorschriften, wie damit zu verfahren ist: Das Testament muss zum Gericht.
Gern bin ich bei allen Schritten behilflich, die nach dem Tod der Verwandten anstehen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Immer Streit in der Familie – und am Ende haben die Eltern den Bruder als Alleinerben eingesetzt. Sie haben das Nachsehen. Was ist nun zu tun? Wissen Sie, was Ihr Bruder für Werte geerbt hat?
Sie gehen nicht leer aus. Es gibt den Pflichtteil, der Ihnen nun zusteht. Immerhin.
Wie dieser eingefordert wird, erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Ich unterstütze Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen. Vereinbaren Sie einen Termin.

In der Familie, Nachbarschaft und Freundschaft sind inzwischen schon einige eng verbundene Menschen schwer erkrankt oder gestorben. Langsam drängt sich der Gedanke auf: „Was passiert, wenn mir etwas passiert?“
Der Staat hat vorgesorgt:
Falls jemand sich nicht mehr um seine Dinge kümmern kann, weil er schwer krank geworden ist, dann kann ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Ob Ihnen das gefällt, wer da bestellt wird und war derjenige dann macht? Hier können Sie selbst vorsorgen – ich unterstütze Sie gern. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Falls jemand verstirbt und nicht vorgesorgt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Welcher Familienangehörige dann wohl wieviel erbt? Ob Ihnen diese Regelung gefällt, oder Sie am Ende zornig von der Wolke herabschauen? Gern erkläre ich Ihnen gern vorher, was nachher geschieht. Wenn Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht gefällt, dann bin ich Ihnen gern bei einer Gestaltung behilflich. Vereinbaren Sie einen Termin.

Endlich steht die Hochzeit an – alle sind schon ganz aufgeregt! Die ganze Familie fiebert dem Tag entgegen, Braut und Bräutigam sehen nur noch rosa Wolken!
Mit der Hochzeit ändern sich die Verhältnisse, die Familie wächst. Was passiert, wenn einer der Brautleute stirbt? Auch die erbrechtlichen Verhältnisse haben sich mit dem Ja-Wort geändert – das betrifft die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsrechte.
Soll Ihr frisch verheirateter Ehemann sich gemeinsam mit Ihren Eltern um Ihr Erbe kümmern müssen? Haben Ihre Geschwister was mit Ihrem Nachlass zu tun?
Hier kommt es auf die Familienverhältnisse an. Wie sich diese auswirken, erkläre ich gern in einem Beratungstermin. Bei Bedarf helfe ich Ihnen gern, die Verhältnisse bei Zeiten zu gestalten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – vielleicht noch vor der Hochzeit.

Es wird geheiratet, Kinder werden geboren, Unternehmen werden gegründet, Vermögen erworben oder verloren, Eltern oder Großeltern sterben, die Ehe wird geschieden und es wird neu geheiratet und im Lotto gewonnen – das hat alles Einfluss auf die Erbfolge und Pflichtteile.
Die Änderung der Verhältnisse sollte immer der Anlass sein, die eigene Situation zu überprüfen. Wie sollen die minderjährigen Kinder bedacht werden, wie sichert man sie am besten ab? Soll der Ex-Ehepartner doch noch irgendwie vom eigenen Vermögen etwas erben können? Was gibt es von der Familie zu erben? Erben die Kinder auch die Schulden oder nur das Vermögen? Was passiert mit meinem Unternehmen?
Gern berate ich Sie und begleite jede Veränderung in Ihren Verhältnissen. Vereinbaren Sie bei jeder Veränderung ein